Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

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Mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am Donnerstag , den 31. Dezember 2020 in Kraft.

In ganz Baden-Württemberg gelten ab Samstag (12.12.) ganztägig Ausgangsbeschränkungen. Das heißt, man darf das Haus nur noch mit triftigem Grund verlassen. Tagsüber gibt es ein paar zulässige Gründe mehr, nachts sind die Regeln schärfer. Folgende Aktivitäten gelten als triftige Gründe:

Tagsüber (5 bis 14 Uhr):

Berufsausübung
Private Treffen mit bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten (Kinder bis 14 Jahre ausgenommen)
Besuch von Einzelhandelsbetrieben
Besuch von Schulen, Kitas und Veranstaltungen des Studienbetriebs
Arztbesuche, auch Tierarztbesuche
Sport oder Bewegung an der frischen Luft (allein, mit eigenem Haushalt oder maximal einer Person aus einem anderen Haushalt)
Besuch von religiösen Veranstaltungen
Begleitung Minderjähriger oder sonstiger unterstützungsbedürftiger Personen
Begleitung Sterbender
Versorgung von Tieren (etwa "Gassi gehen")
Besuch von Demonstrationen oder Gerichtsterminen

Abends (14bis 5 Uhr):

Berufsausübung
Arztbesuche, auch Tierarztbesuche
Besuch von Schulen, Kitas und Veranstaltungen des Studienbetriebs
Begleitung Minderjähriger oder sonstiger unterstützungsbedürftiger Personen
Begleitung Sterbender
Versorgung von Tieren (etwa Gassi gehen)

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