Neue Rückreisebestimmungen ab dem 27.12

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

2059 33929 Teilen

Quarantänevorschriften

In Deutschland werden Quarantänevorschriften durch die einzelnen Bundesländer erlassen. Nach Abstimmung der Länder und der Bundesregierung das Kabinett eine neue Musterverordnung zur Kenntnis genommen. Auf dieser Grundlage haben die Länder zum 23.12.2020 entsprechende eigene Regelungen erlassen.

Da die neue Musterverordnung wesentliche Änderungen aufweist, bitten wir Sie, die in Ihrem Ziel-Bundesland geltenden Quarantäne-/Test-Regelungen vor Einreise besonders aufmerksam zu lesen; Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Ländergesundheitsministerien bzw. Senatsverwaltungen. Zu diesen neuen Regelungen siehe unten.

Quarantäneregelung
Nach der neuen Musterverordnung gilt grundsätzlich:

Bei Einreise innerhalb Deutschlands in andere Bundesländer mit Voraufenthalt in einem Risikogebiet innerhalb der letzten 10 Tage

müssen Sie sich vor der Einreise über www.einreiseanmeldung.de anmelden und einen Nachweis hierüber mit sich führen,
sich nach der Einreise in ihr Zielbundesland unmittelbar an ihren Zielort begeben und
sich dort häuslich für 10 Tage absondern (Quarantäne).
Weitere Informationen finden Reisende auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Anlässlich der Weihnachtsfeiertage gelten ab dem 27.12.2020 folgende Regelungen für Reiserückkehrer aus Bayern .
Wer trotz der vielfach ausgesprochenen Aufrufe und Apelle nun verreist ist nach Bayern, muss bei seiner Ausreise aus Bayern mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Neben einen aktuellen Corona-Test den er 24 Stunden zuvor machen lassen muss und diesen nachweisen muss bei der Ausreise , wird er digital an der Landesgrenze von Beamten aufgenommen und in seinem Bundesland direkt dem Gesundheitsamt übermittelt. Dieses ist verpflichtet die 10 tägige Quarantäne zu überprüfen.
Der Freistaat Bayern hatte diese Regelungen am Mittwoch den 23.12 beschlossen.

Reisende aus Bayern sind verpflichtet, sich höchstens 24 Stunden vor der Ausreise aus Bayern testen zu lassen.
Wer keine Einreisemeldung und keinen aktuellen Coronatest nachweisen kann muss mit einem Bußgeld sowie einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz rechnen. Ausserdem sind die Behörden verpflichtet die Person umgehend unter Quarantäne zu stellen und die Ausreise zu untersagen.

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

loading Biewty