Burpees - Menschenrechtsverletzung

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Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag urteilt: Burpees stellen eine Menschenrechtsverletzung dar.


In dem Verfahren, welches durch den gemeinnützigen Verein "Buck Furpees e.V." angestrengt wurde hatte das Gericht die Fragestellung zu bewerten, ob das Durchführen der - euphemistisch - als Fitnessübung getarnten Foltermethode "Burpees" eine Menschenrechtsverletzung darstellt.

Nachdem dem Antrag der Klägerin, die Foltermethode im Selbstversuch durch die vorsitzenden Richter zu erproben stattgegeben wurde, vertagte sich das Gericht, um bereits am zweiten Verhandlungstag das Urteil zu verkünden. Hierdurch ist es nunmehr möglich "Fitnesstrainer" welche Burpees anwenden vor dem IStGH anzuklagen.

In einer ersten Stellungnahme zeigte sich der Vorsitzende von Buck Furpees e.V., Jan S. mit dem Urteil zufrieden, merkte jedoch an, dass Gericht hätte leider darauf verzichtet weitere euphemistische Bezeichnungen wie "Liegestütz-Strecksprünge" in sein Urteil einzubeziehen.

Der Verband europäischer Fitnesstrainer verweigerte eine Stellungnahme, mit der Begründung man befinde sich derzeit in einem "kreativen Prozess" zur Entwicklung "besserer" "Trainingsmethoden" um seinen Mitgliedern auch nach dieser Gerichtlichen Niederlage weiterhin ein "befriedigendes Training" zu ermöglichen. (JS, Braunschweig, 2020-12-16)

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