Geschwindigkeitsbeschrenkung für Fußgänger

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Aufgrund der aktuellen Corona- Situation ist das Laufen/gehen über 6 km/h ab Mittwoch nächster Woche verboten und das Joggen vollständig untersagt, da durch dass verstärkte Atmen sich die Aerosole weiter verteilen.
Zusätzlich muss auch beim joggen ein Mund-Nasenschutz getragen werden.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder beim nicht Tragen der Maske drohen Bußgelder von 50 bis 100 Euro.


Ihr Robert-Koch-Institut

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