Neue Gesetzesänderungen ab 2021

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Innerhalb der jährlichen Bundestagskonferenz für Gesetzesänderungen in Berlin, wurden so einige neue Gesetze beschlossen. Diese sehen insbesondere im Betäubungsmittelgesetz, Jugendschutzgesetz, sowie Strafgesetzbuch massive Änderungen vor. So soll nun auch eine Abänderung des BTMG- Inhaltes den Konsum von Betäubungsmitteln aller Art, insbesondere Cannabis, innerhalb Deutschland ausdrücklich verbieten. Bisher war nur durch einen schweifenden Inhalt, der Besitz von Betäubungsmitteln ausdrücklich verboten worden. Nur durch einen Nachweis eines ärztllichen Attests zur Einnahme berauschender Mittel, kann ein Strafverfahren vermieden werden. Verstöße dagegen sollen nun auch härter bestraft werden. Ab dem 01.01.2021 sind Verstöße mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 8 Jahren, sowie einer Jugendstrafe von 2 auf bis zu 5 Jahren ahndbar. Die allgemein geltende Bußgeldstrafe soll von maximal 50.000€ auf bis zu 85.000€ erhöht werden. Ein zusätzlicher Inhalt im BTMG sorgt nun auch dafür, dass bei Verstößen durch Jugendliche ab 14 Jahren keinerlei Umstand berücksichtigt wird und die Durchsetzung aus behördlicher Sicht stark erleichtert wird.

Weiterhin hat der Bundestag in Berlin einheitlich über eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes abgestimmt. Eine Mehrheit von 79 sprach sich demnach für eine Verschärfung aus, 19 stimmten dagegen, 2 enthielten sich. So soll der Kauf von Wein, Bier und Sekt von 16 Jahren auf eine Altersfreigabe von 18 Jahren angehoben werden. Tabakwaren, E-Zigaretten und Liquids jeglicher Art, sowie Spirituosen sollen von 18 auf eine Altersfreigabe von 21 Jahren angehoben werden. Demnach wurde ebenso ein Mindestbußgeld insbesondere für Jugendliche ab 14 Jahren und unter 18 Jahren festgesetzt. Bei Verstößen ist somit ein Mindestbußgeld von 500,00€ festgelegt worden. Weiterhin sollen Verstöße über ein seperates Zentralregister vermerkt werden und bis zu 5 Jahren bestehen bleiben. So sollen Wiederholungstäter leichter erfasst werden. Wiederholungstätern droht mit Einführung eines weiteren Gesetzesentwurfes nun eine Jugendhaftstrafe von bis zu 6 Monaten. Der Bundestag berät weiterhin mit den Ärztekammern über eine gleichsittrige Anhebung der Altersfreigaben für Taurin-haltige Energy-Drinks. Auch soll ein Mindestalter für Kaffeewaren diskutiert werden.

Im STGB (Strafgesetzbuch) sind ebenfalls viele neue Änderungen hinzugekommen. So ist vor allem der sexuelle Missbrauch von Jugendlichen ab 14 Jahren, drastisch verschärft wurden. Die Freiheitsstrafe von 5 Jahren, soll nun auf 8 Jahren angehoben werden. Bußgelder werden mit dieser Änderung nicht mehr auf 25.000€ maximiert, sondern auf bis zu 65.000€ ermöglicht. Auch soll der allgemeine Tatbestand der Körperverletzung härter bestraft werden. Hierbei ist ein Mindestbußgeld von 3500,00€ festgesetzt worden. Andernfalls wurde die dazugehörige Freiheitsstrafe von 2 auf bis zu 5 Jahren erhöht.

"Weitere Änderungen sind in Planung" , so der Bundesaußenminister.

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