Tattoowieren ab 2023 verboten

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Berlin- Die Bundesregierung soll bis zum Jahr 2023 über ein Verbot für das gewerbliche Tattoowieren abstimmen. Künftig sollen körperliche Eingriffe nur noch unter ärztlicher Aufsicht stattfinden, so der Bund.
Demnach sollen Tattowierungen unter das AEBG ( ärztliches Behandlungsgesetz ) fallen und ausschließlich in Kliniken und Krankenhäusern durchgeführt werden, wo die Anwesenheit von Ärzten und ärztlichem Personal gewährleistet ist. Wobei jedoch unwahrscheinlich ist, dass sich Ärzte dieser Tätigkeit annehmen werden. Über weitere Maßnahmen berät sich das Bundeskabinett in den folgenden Monaten.

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