Autobahn: Mindestens 1,50 Meter Abstand

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(dbp) Aufgrund der erhöhten Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus sind nun die Straßenverkehrsgesetze seit 1. Juli 2020 abgeändert worden. Ab jetzt müssen auch die Autos (auch auf Fernstraßen, Schnellstraßen und Autobahnen) mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander halten. Die Abstandsregel ist unabhängig von der Geschwindigkeit, gilt also sowohl im Stillstand bei einem Stau als auch bei 130 km/h oder noch höheren Geschwindigkeiten. Der Mindestabstand ist in jede Richtung einzuhalten. Nach vorne, hinten, rechts, links und auch nach oben und unten.
Ein Überholen zum Beispiel durch Überfliegen des vorne fahrenden Fahrzeugs ist nur zulässig, wenn dabei der Abstand der Reifen des fliegenden Autos zum darunter befindlichen Autodach mindestens 1,50 Meter beträgt.
Fahren die Autos in geschlossene Räume wie Tiefgaragen oder Waschanlagen, so ist vor den Kühlern ein Schutzfilter anzubringen.
Die ersten Schutzfilter wurden schon ausgeliefert, allerdings könnte in den nächsten Tagen und Wochen mit einem Engpass bei Schutzfiltern für Autos zu rechnen sein.

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