Vorteilhaft, aber nicht einfach! Die Exportabwicklung mit Akkreditivdeckung

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Export- und Zollpraxis kompakt

Akkreditive garantieren deutschen Mittelständlern, die Rechnungssumme für ins Ausland gelieferte Ware pünktlich zu erhalten. Bei Ausarbeitung der Vertragsunterlagen ist Achtsamkeit geboten. Denn schon kleine Unstimmigkeiten können dazu führen, dass das Akkreditiv platzt.

Die Zahlung erhält der Verkäufer im Akkreditivgeschäft erst, wenn alle Bedingungen im Akkreditiv erfüllt sind und der Bank alle Dokumente vorliegen.
Ursula Gurda, selbständige Exportberaterin, rät daher Unternehmen, die auf dem internationalen Markt tätig sind, eindringlich, die Bedingungen des Akkreditivantrags genauestens zu überprüfen.
Bereits kleine Nachlässigkeiten hätten eine große Wirkung, die den Akkreditivvertrag platzen lassen können (z.B. falsche Incoterms, die falsche Artikelnummer, falsche Zolltarifnummer, Unstimmigkeiten in den Klauseln, Abweichungen zum Kauvertrag...).

Die Folge daraus sind Verzögerungen und administrative Probleme, da die Abweichungen im Kaufvertrag neu verhandelt werden müssen oder der Käufer wiederum den Akkreditiv anpassen muss, was hohe Kosten als Änderungsgebühren nach sich zieht...

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