Lahmstes Autorennen der Nation“ „Polizisten fahren mit 120 km/h in 50er Zone, während mit max. 70 km/h 2 Autos von Ampel zu Ampel tuckern“

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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DAS IST KEIN SCHERZ!

Es geht hier um die Ausnutzung des neuen Paragrafen 315d StPO durch die Polizei, um ihre Macht zu demonstrieren. Die Folgen dieses Paragrafen, zu dem es aufgrund der Aktualität kaum Rechtsprechung gibt sind
-Amtsmissbrauch,
-Rassismus,
-Freiheitsberaubung und
-Bezichtigung einer Straftat.

Nach Durchsicht der Akte, sowie Bewertung des Videomaterials lässt sich kein Tatverdacht wegen eines Verstoßes nach § 315d StGB erkennen. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft nach Paragraf 170 Abs. 2 eingestellt,
also unschuldig. Der erlittene Schaden jedoch ist für die Beschuldigten immens.

Zum Sachverhalt:
In der Nacht vom 24. auf den 25.12.19 wurden wegen eines angeblichen illegalen Autorennens 2 Autos und 2 Führerscheine von Polizisten (in Probezeit) beschlagnahmt. MOPO, Bild und Hamburger Abendblatt berichteten ( https://mobil.mopo.de/hamburg/polizei/hamburger-innenstadt-polizei-stoppt-illegales-rennen---einer-der-raser-ist-polizist-33722200 ). Die Polizisten schalteten bereits ca. 15 Minuten, bevor sie die Fahrer anhielten, ihre Kamera an, weil sie angeblich bereits den Beginn eines Autorennens erkannten. Wieso werden die Mitbürger in dem Moment nicht bereits vor der drohenden Gefahr eines Autorennens beschützt (in Berlin starb ein Mensch deswegen)? Warum wartet die Polizei ab, bis eine Gefahrensituation entsteht und verteilt dann Strafen, anstatt präventiv mit einer Verwarnung einzugreifen und somit die Mitbürger zu schützen? Der Verdacht kam gemäß Videobeginn bereits frühzeitig auf. („Gefahrenabwehr vor Strafverfolgung“ ist ein Grundsatz, den jeder Polizist in seiner Laufbahn in der Ausbildung erlernt.) Wollten die Polizisten hier absichtlich abwarten, um einen „erfolgreicheren“ Ausgang zu erreichen? Eine Verwarnung wäre sicher nicht so interessant wie die Beschlagnahme von Führerscheinen und Autos und eingeleiteten Strafverfahren.

Nach Beschlagnahme der Autos und Führerscheine folgten Feiertage, sodass erst am 30.12.2019 ein Schriftstück bezüglich der Beschlagnahme des Führerscheines übersandt wurde. Erste Informationen zu den beschlagnahmten Autos (vor Ort wurden Schlüssel gefordert und die Fahrer wurden mitten auf der Straße sich selbst überlassen und weggeschickt) kamen erst Mitte Januar. Entgegen den Berichten der Polizisten fuhren nicht nur die 2 Audis, sondern ein der Gruppe zugehöriger VW sowie ein Taxi. Der VW wurde weder angehalten, noch im Zusammenhang mit dem Autorennen irgendwie erwähnt. Er gehörte zu der Gruppe (6 Personen in 3 Autos), befuhr dieselbe Strecke. War er uninteressant, weil es keine „Protzkarre“ ist und aufgrunddessen medial uninteressant?

Die sofort am 25.12.19 beauftragte Anwältin erhielt nach etlichen Telefonaten und Besuchen bei der Staatsanwaltschaft am 11.02.2020 eine vorläufige Akte mit lediglich den Berichten der Polizisten. Die Akte mit dem einzigen Beweis, nämlich dem Video der Polizisten, wurde zurückgehalten mit der Begründung, dass das Video ausgewertet werden müsse. Nach mehrfachem Erinnern wurde schließlich die Akte mit Video am 25.02.2020 an die Anwältin ausgehändigt-ohne eine Auswertung.

Anhand des Videos war nun sichtbar, dass kein Rennen stattgefunden hat, also drängte unsere Anwältin auf sofortige Herausgabe der Führerscheine. Die Staatsanwältin selbst äußerte sich zuvor bereits abfällig, die Autos nicht herausgeben zu wollen, da dies „mehr weh tun“ würde und ein Bar-Besitzer sicher andere Wege finden werde, seinen Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten; ein Richter entschied dennoch zugunsten der Beklagten und die Autos wurden im Februar/März herausgegeben. Nachdem die Staatsanwältin nun das Video gesehen hatte, bot sie eine Einstellung an, zunächst
- keine Straftat mehr sondern OWi und Bußgeld 500€, nach weiteren Argumenten der Anwältin kam das Angebot
- keine Straftat mehr sondern OWi und kein Bußgeld.
Sie bot jeweils bei Annahme des Angebots eine sofortige Aushändigung der Führerscheine an, was sicherlich sehr verlockend war. Dieser Erpressung wollten wir trotz großer Not, sowohl privat als auch beruflich (Selbstständigkeit bedurfte täglicher Fahrt von Schenefeld nach Wilhelmsburg, kein Führerschein im Haushalt und Säugling ist zu versorgen und der Polizist wurde aufgrund des Rufmords „Polizist sollte Ferrari-Testfahrer werden und hat in Streifenwagen nichts zu suchen“ in die Einsatzzentrale versetzt), nicht nachgeben. Nach wochenlangem Hin und Her, Erklärung der Notsituation in Zeiten von Corona nicht mobil zu sein (Eltern können von 2 Söhnen nicht versorgt werden, für Einkäufe müssen aufgrund der Hamsterkäufe verschiedene Läden angefahren werden, ein Säugling ist zu versorgen und möglichst nicht mit Corona anzustecken), ließ sich die Staatsanwältin schließlich darauf ein, die Angelegenheit gemäß Paragraf 170 Abs. 2 einzustellen, jedoch unter Verzicht der Erstattungsansprüche gegen den Staat. In einem Gerichtsverfahren hätten wir sicherlich die Einstellung sowie die Kostenübernahme erstreiten können, jedoch waren wir aufgrund der Notlage so stark auf die Fahrerlaubnis angewiesen, dass wir gezwungen waren, nachzugeben und das Angebot anzunehmen.

Wir möchten mit dieser Klarstellung, gerade auf die Problematik hinweisen, die das neue Gesetz bezüglich eines Autorennens mit sich bringt. Autos und Führerscheine werden vor Ort beschlagnahmt, der bürokratische Weg im Anschluss ist geprägt von Hinhaltetaktik und Ignoranz. 4 Monate waren wir unserer Freiheit, uns normal fortbewegen und unsere Familien versorgen zu können, beraubt. Und nur mit Zähneknirschen gab die Staatsanwaltschaft letztlich zu, dass die Beamten fehlerhaft gehandelt haben und stellt das Verfahren nach 4 Monaten ein. Unsere Führerscheine und Autos hätten niemals beschlagnahmt werden dürfen, keiner ersetzt entstandene Schäden durch Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel, keiner zahlt die Anwaltsrechnung für Anwälte, die wir aufgrund des Fehlverhaltens der Beamten beauftragen mussten. Wie vielen Beschuldigten, von denen man fast täglich in der Mopo liest, es wohl ähnlich geht?

„Müssen wir nun alle um unsere Führerscheine und Autos bangen? Polizei kann uns diese jederzeit grundlos monatelang entziehen.

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