Corona-Lockerungen am Montag: Was erlaubt ist und was verboten bleibt

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Corona-Lockerungen in Sachsen-Anhalt:

Die Restaurants dürfen am 22. Mai wieder öffnen - per Sondergenehmigung vom Kreis auch schon ab Montag. Ferienwohnungen können seit Freitag öffnen, Hotels sollen - zunächst für Gäste aus dem eigenen Land - am 22. Mai folgen. Kurz darauf sollen auch Besuche aus anderen Regionen möglich sein.
Zusammenkünfte von bis zu fünf Menschen sind erlaubt, auch wenn diese nicht gemeinsam in einem Haushalt leben.
Demonstrationen sind möglich, wenn die Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt. Eine pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht.
Bislang sollten alle Klassenstufen für mindestens einen Tag zum direkten Austausch mit ihren Lehrern in die Schulen zurückgekehrt sein. Bei Kitas werden Modelle diskutiert, in denen Kinder abwechselnd in die Kita kommen.
Museen dürfen öffnen. Kinos sind noch geschlossen.
Spielhallen, Wettbüros sowie Spielbanken dürfen ab dem 18.Mai öffnen.

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