Impflichtsgesetz tritt in Kraft - Einschnitt in die Grundrechte?

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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© Karl-Josef Hildenbrand/​dpa
Berlin, 16.05.2020 15:34 Uhr
Es wird schon lange über eine allgemeine Impfpflicht diskutiert. Doch jetzt stellte die Regierung ein Gesetz vor, welches erlaubt, dass Zwangsimpfungen durchgeführt werden dürfen, falls sich jemand ohne gesundheitlichen Gegengrund weigert, geimpft zu werden.

Wen genau betrift das Gesetz?
In erster Linie sollen die Risikogruppen und Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geimpft werden. Je nach Verfügbarkeit des Impfstoffes (muss noch erforscht und hergestellt werden) sollen sich auch die anderen Altersgruppen impfen lassen. Es gilt: Je älter oder gefährdeter jemand ist, desto schneller wird diese Person zur Impfung eingeladen.

Wie wird es umgesetzt?
Die betroffenen Personen werden ins örtliche Krankenhaus per Brief eingeladen und müssen diesen auch mit Personalausweis dort vorzeigen. Falls jemand der Aufforderung nicht nachkommt, drohen empfindliche Geldstrafen, Im schlimmsten Fall ahndet die Polizei und die Impfung wird mit Zwang durchgeführt.

In erster Linie wurde das Gesetz entworfen, um die Ausbreitung des Virus' zu stoppen bzw. zu erschweren. Jedoch wolle eine große Anzahl der Menschen nicht sofort geimpft werden, laut Gesundheitsminister, was auf lange Sicht hinderlich für die allgemeine Bekämpfung des Virus' sei: "Es führt kein Weg dran vorbei".
Allerdings stößt das Gesetz bei vielen auf Kritik: „Unter dem Deckmantel der Corona-Aktivität […] sind Gesetze erlassen worden, die man nicht hätte erlassen müssen, es sind Grundrechte gebrochen worden“, so HNO-Arzt Bodo Schiffmann.

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