"Hundeführerschein" wird im Juli 2020 eingeführt

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Da die Zahl an Hundehaltern in ganz Deutschland in den letzten Jahren gestiegen ist und es immer wieder zu Differenzen zwischen Hundefreunden und anderen Menschen und auch zu Beißunfällen kommt, in deren Folge Vier- oder Zweibeiner verletzt sind, hat die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen, ab Sommer 2020 einen Hundeführerschein einzuführen. Der Hundeführerschein ist ein Nachweis darüber, dass der Halter eines Hundes über das notwendige theoretische Wissen und die praktischen Fertigkeiten verfügt, um seinen Hund zu einem alltagstauglichen Begleiter zu erziehen, der nicht zur Gefahr für die Gesellschaft wird. Idealerweise soll der theoretische Prüfungsteil vor Adoption oder Kauf eines Hundes absolviert werden; innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Hunde folgt die praktische Prüfung. In Niedersachsen müssen seit Juli 2013 zukünftige Hundehalter in Theorie und Praxis belegen, dass sie gewaltfrei mit ihrem Hund kommunizieren können. NRW zieht nun nach - ab 1. Juli 2020 gilt hier die gleiche Regelung für zukünftige Hundebesitzer. Anders als der Sachkundenachweis 20/40 wird dieser Nachweis obligatorisch für alle Hundeführer, unabhängig von Größe und Gewicht des Hundes. Bis Ende des Jahres müssen alle Hundehalter, die bereits ein Tier halten, die theoretische und die praktische Prüfung absolvieren, um ihr Tier ohne weitere Auflagen behalten zu dürfen.

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