Gewerbeordnung §34a - Ist das Nötig?

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Die Sachkundeprüfung nach §34a der Gewerbeordnung ist die Grundlage für private Sicherheitsdienstleister. Der Verband der Industrie- und Handelskammern in Deutschland hat nun jedoch einen Entschluss gefasst.
„Viele Jahre kamen wir auch perfekt ohne diesen Nachweis aus und das werden wir auch wieder.“ sagte der Pressesprecher, Sebastian Maier, der IHK-Berlin. Ab dem 01.05.2020 wird die Sachkundeprüfung kein notwendiges Zertifikat mehr sein um als Sicherheitspersonal tätig zu werden. Laut Experten sei es jedoch trotzdem ratsam die Prüfung, welche man weiterhin monatlich bei jeder IHK ablegen kann, zu absolvieren da dies eine höhere Chance auf Einstellung bei Bewerbungen bietet.

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