Pflichtdienst auf Spargelfeldern

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Hannover: Niedersächsische Landesregierung beschließt verpflichtenden Dienst als Erntehelfer für Arbeitssuchende und Arbeitnehmer/innen in Kurzarbeit.

Aufgrund der Corona-Krise ist zurzeit die Einreise der Erntehelfer, die vornehmlich aus dem osteurpäischen Ausland kommen, nicht möglich. Spargelliebhaber müssen aber nun nicht weiter um die saisonale Gaumenfreude bangen: auf den Hilferuf der Spargelbauern reagierte der niedersächische Landwirtschaftsverband mit einer Anfrage an die Landesregierung, welche mit schnellen Maßnahmen reagierte. So sollen speziell die zurzeit ungenutzten Arbeitskräft mit eingebunden werden. Betroffen sind alle Arbeitssuchenden und Arbeitnehmer/innen, die durch Kurzarbeit weniger als 5 Tage in der Woche in ihrem eigentlichen Dienstverältnis tätig sind. Außerdem müssen die Arbeitskräft frei von körperlichen Einschränkungen und zwischen 18 und 55 Jahren alt sein. Alle Bürgerinnen und Bürger, auf die dies zutrifft, sind aufgerufen, sich umgehend bei ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung zu melden. Sie werden dann für Arbeitseinsätze eingeteilt.
Der Ablauf sieht vor, dass Arbeitssuchende entsprechend ihres ALG -Antrages in Voll- oder Teilzeit eingesetzt werden. Kurzarbeiter werden entsprechend der gekürzten Arbeitszeit eingesetzt: wer jetzt z.B. vier statt fünf Tage in der Woche arbeitet, wird einen Tag der Woche auf dem Spargelfeld verbringen. Die Landesregierung spricht von einer Win-Win-Situation: Arbeitssuchende erhalten einen Bonus zum Arbeitslosengeld, Kurzarbeiter können ihr Kurzarbeitergeld auf 100 aufstocken. Die Betroffenen werden in den nächsten Tagen über die Kommunalverwaltung oder den Arbeitgeber schriftlich informiert. Der Arbeitsdienst ist verpflichtend.

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