Stader Teenager mit dem SARS-CoV-2 infiziert ! Ihr seid nicht nur Überträger sondern auch Betroffene !

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Es ist eine Schülerin des Vincent Lübeck Gymnasiums und sie befindet sich momentan in Quarantäne.Die Symptome sind Halsschmerzen,Husten,Fieber und Atemwegerkrankungen.Durch einem Gespräch mit dem Gesundheitsamt hat sich herausgestellt,dass die Schulen verlängert werden.Bis wann? Steht noch nicht fest,aber es wird momentan darüber diskutiert. Außerdem ist es wichtig,dass ihr wirklich die Verhaltensregeln einhaltet.

Verhaltensregeln bei einer behördlich angeordneten häuslichen Absonderung

Das Gesundheitsamt ordnet an, wer sich in häusliche Absonderung zu begeben hat. Unterschieden wir hierbei zwischen

Anordnung einer häuslichen Isolation für Personen, die am neuen Corona-Virus erkrankt sind (positiver Abstrich auf SASR-CoV-2)
Anordnung einer häuslichen Quarantäne für Personen, die zur Kontaktpersonengruppe der Kategorie 1 zählen
Ob eine Person zur Kontaktpersonengruppe Kategorie 1 gehört, wird vom Gesundheitsamt festgelegt. Dies entscheidet sich je nach Art, Intensität und Länge des Kontaktes zu einer an Covid-19 erkrankten Person.

Die strenge Einhaltung der angeordneten häuslichen Absonderung ist von großer Bedeutung, um die Weiterverbreitung des Virus zu verlangsamen. Die Dauer der Maßnahme beträgt mindestens 14 Tage. Das Gesundheitsamt bitte die Betroffenen, Ihren Hausarzt und den Arbeitgeber zu informieren, falls diese noch nicht Bescheid wissen.

Sie dürfen in dieser Zeit nicht ihre Wohnung bzw. Ihr Haus verlassen. Achten Sie auf sorgfältige Händehygiene. Lassen Sie sich im Bedarfsfall mit wichtigen Dingen und Lebensmitteln beliefern oder von Nachbarn, Familie etc. versorgen. Vermeiden Sie hierbei jedoch jeden direkten oder nahen Kontakt und lassen sich die Dinge vor die Tür stellen.

Wichtig:

Die genauen Verhaltensweisen während der häuslichen Isolation / Quarantäne können den unten angefügten Informationsblättern entnommen werden.

Informationen für Personen unter häuslicher Isolation (an Covid-19 Erkrankte)
Informationen für Personen der Kontaktpersonengruppe Kategorie 1
Kontaktpersonen Kategorie 2

Das Gesundheitsamt legt außerdem fest, welcher Personenkreis zu der sogenannten Kontaktpersonengruppe der Kategorie 2 gehört. Hierzu zählen Menschen, die zwar auch einen definierten Kontakt zu einem an Covid-19 Erkrankten hatten, dieser Kontakt jedoch nicht den Kriterien der Kategorie 1 entsprechen. Bei diesen Personen wird keine häusliche Absonderung angeordnet.

Informationen für Personen der Kontaktpersonengruppe 2
Was bedeutet dies für meine Erwerbstätigkeit:

Erwerbstätigen, die wegen einer angeordneten Quarantäne einen Verdienstausfall erleiden würden, wird in der Regel nach dem IfSG ein Verdienstausfall erstattet. Bei Arbeitnehmern zahlt zunächst der Arbeitgeber –wie beim Krankheitsfall – weiter. Der Arbeitgeber kann dann, so wie Selbstständige direkt, einen Ersatzanspruch beim Gesundheitsamt geltend machen.

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