Ewigkeitsklausel außer Kraft gesetzt!

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Der Bundestag hat beschlossen, Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes außer Kraft zu setzen. Dies bedeutet, dass nun auch Änderungen der Grund- und Menschenrechte möglich sind. Die AfD-Fraktion hat sofort eine Vielzahl an Gesetzesvorschläge weitergeleitet.

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