Sonderrechte für FTF Jäger

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) plant eine Bahnbrechende Änderung der Straßenverkehrsordnung. So soll der §35 um einen Absatz ergänzt werden, nachdem FTF Jäger von den Vorschriften dieser Verordnung ausgenommen sind. Der Absatz 7b soll wie folgt geändert werden:

„Fahrzeuge der FTF Jäger sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, einen FTF, STF oder TTF zu erlangen. Es gilt eine Zeitliche Beschränkung von zwei Stunden nach Publish.“

Ein anonymer Sprecher des BMVI gegenüber GC*News: „Eine Änderung am §38 der StVO ist nicht notwendig. Steht hier doch ausdrücklich drin, dass blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet werden darf, um bedeutende Sachwerte zu erhalten. Ein Geocache unterliegt einem bedeutenden Sachwert.“

Das Gesetz durchzubringen sein kein Problem, so der Sprecher des BMVI weiter. Von den 709 Abgeordneten sind gerade 650 im Urlaub und 25 Krank. Die restlichen 34 Abgeordneten sind Geocacher, so dass eine 2/3 Mehrheit für die Gesetzesänderung kein Problem ist.

Der Sprecher des BMVI weiter „Sonderrechte heißt auch: Verkehrsbehindert parken, Waldwege nutzen bis es staubt, durch Fußgängerzonen fahren sowie auf Autobahnen anzuhalten. Es ist dann auch Erlaubt, Einbahnstraßen in die falsche Richtung einzufahren. Allerdings immer mit der gebührenden Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.“ Dabei niemals blaues Blinklicht und Einsatzhorn vergessen.

Gerüchten zu Folge, wird es in den ersten Geocaching-Shops in den nächsten Tagen mobile Sondersignalanlagen ab 29,99 Euro zu kaufen geben. Ebenfalls gibt es Dachaufsetzer zu kaufen, auf denen deutlich zu erkennen ist, dass ein FTF Jäger unterwegs ist.

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