Urteil - Sanktionen sind teilweise Verfassungswidrig

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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05.11. 2019 12:54

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Morgen entschieden, dass Sanktionen bei ALG II Bezug teilweise gegen das Grundgesetz verstoßen. Jobcenter dürfen ab dem heutigen Tage nur noch bis zu 30 Prozent sanktionieren. Auch die Dauer der 30 Prozent Sanktionen darf nur noch 4 Wochen betragen, danach muss wieder der vollständige Regelsatz gezahlt werden. Sanktionen von 100 Prozent dürfen nicht mehr verhängt werden und auch Miete kann nicht mehr sanktioniert werden. Die Regelungen zur Meldepflicht werden ebenfalls entschärft. Die SPD und Union werden sich in den nächsten Tagen zusammensetzen. Hubertus Heil von der SPD gab bekannt : "Der Deutsche Staat wird sich ab dem heutigen Tage ändern. Die Zeit des Forderns ist vorbei. Es ist Zeit für eine Grundsicherung für jeden Deutschen Bürger. Jeder habe das Recht auf ein würdiges Leben, denn die Würde des Menschen ist Unantastbar"

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