Arabischstämmiger Jugendlicher aus Forstenried auf unbestimmte Zeit in U-Haft

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(Bild: Instagram; Ahmed S. mit Zigarre im Mund und geballter Faust posierend)


Vergangener Sonntag Abend 21:45:
Die Beamten Jakob W. Und Thomas A. sichten in der Basler Straße einen silberfarbigen VW Sharan der Baureihe 2002.
Diesem fehlt nicht nur das rechte Hecklicht, sondern auch die Geschwindigkeit des Fahrzeuges war massiv überhöht und fahrlässig.
Sofort nahmen die Beamten die Verfolgung auf und zogen den leichtsinnigen Jugendlichen aus dem Verkehr.
Die Beamten forderten den jungen Herren auf sich auszuweisen und Fahrzeugpapiere als auch den Führerschein vorzuzeigen.
Wie Thomas A. berichtete, reagierte dieser in einem aggressiven und bedrohlichen Tonfall, sein aggressives Auftreten und Verhalten machte die polizeiliche Arbeit fast unmöglich.
Nach langem diskutieren und demütigenden Aussagen, die der tunesischstämmiger Mann gegenüber dem Beamten äußerte, gab dieser schließlich seine Personalien, als auch Fahrzeugschein und Führerschein an die Beamten weiter.
Nach der Aufnahme der Personalien des jungen Mannes stellte sich heraus, dass dieser bereits mehrfach durch verschiedene Straftaten und Kleindelikte negativ aufgefallen war. Darunter der Besitz und Handel von Waffen und Betäubungsmitteln, Bedrohung als auch Körperverletzung und schwerer Diebstahl.
Die polizeilichen Eintragungen und das Auftreten des arabischstämmigen Mannes, schöpfen Verdacht bei den Beamten und als sie Ahmed S. zu einer Körperkontrolle aufforderten, weigerte dieser sich vorerst gegen diese.
Nach der Überprüfung, bei der die Beamten nicht fündig wurden, sollte eine weitere Körperkontrolle durchgeführt werden Das Rektum des Vorbestraften sollte kontrolliert werden.

Als diesem davon mitgeteilt wurde, eskalierte die Polizeikontrolle und Ahmed S. began auf Thomas A. einzuschlagen und ihn als homosexuellen, unehelich und gottlosen ,,Bullen‘‘ zu bezeichnen.
Als Jakob W. eingriff bekam auch er einen Schlag, der ihn zu Boden streckte.
Die beiden Beamten hatten durch die
Gewalt, die der junge Tunesier Ahmed S. ausgeübt hatte, das Bewusstsein verloren.
Ahmed S. trat weiter auf den Kopf der Beamten ein und begang daraufhin Fahrerflucht.
Ein Passant, der die Polizisten verletzt aufgefunden hatte, alamierte umgehend gegen 22:05 den Notarzt und die Polizei.
Wie Später im Krankenhausbericht zu lesen sein wird, fügte Ahmed S. Thomas A. Ein Schädel-Hirn-Trauma und einen Bruch des Jochbeins zu. Jakob W. erlitt eine starke Platzwunde am Hinterkopf, die durch den Sturz zu Boden geschehen sein muss. Desweiteren kämpft der Polizeiinspektor mit einem doppelten Nasenbeinbruch.
Laut Oberarzt Prof. Dr. Darius von Melzenstein wird der Polizist lebenslange Folgen mit sich tragen müssen und möglicherweise den Polizeidienst nicht weiter fortführen können.
Noch am selben Abend wurde eine Großfahndung nach dem flüchtigen Straftäter ausgerufen.
Durch Ermittlungen, die bis in die Morgenstunden andauerten, war es der Kriminalpolizei gelungen den Wohnort des Flüchtigen festzustellen. Dieser konnte heute morgen verhaftet werden.
Das SEK stürmte um 8:45 Uhr die Wohnung des Täters Ahmed S., welcher sich mit einem Bügeleisen gegen die SEK-Beamten zu wehren versuchte. Dabei verletzte er einen Beamten stark am Kopf, ein anderer erlitt einen Nasenbeinbruch.
Nachdem der junge Straftäter überwältigt wurde, konnten die Beamten Ihn zu einer Verhörung mit auf die Polizeiinspektion nehmen.
Ahmed S. verweigerte jede Aussage.
Die Staatsanwaltschaft setzte die Forderung durch Ahmed S. in Untersuchungshaft zu sperren.
Laut einer richterlichen Prognose wird der arabischstämmige Straftäter mit einer längeren Haftstrafe zu rechnen haben.
Gegen ihn wird aufgrund mehrerer Straftaten ermittelt.
Das Datum der gerichtlichen Verhandlung ist noch nicht festgelegt, daher wird der Straftäter Ahmed S. vorerst in Untersuchungshaft einsitzen müssen.
Da Ahmed S. Verbindungen in diverse Rocker-Gruppierungen und Zugehörigkeit einer Großfamilie nachgesagt werden, befindet sich dieser momentan in besonderer Einzelhaftverwahrung.
Ein psychologisches Gutachten des jungen Mannes besteht bereits seit längerem, da dieser in therapeutisch-gerichtlicher Behandlung gewesen war.
Das psychologische Gutachten beschreibt über 26 Seiten Ahmed S. als leicht reizbare und exzentrische Persönlichkeit, welche Problemsituationen mit Gewalt löst.
Seine psychologische Verfassung könne eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen und versetzen Ahmed S. In einen rauschartigen Zustand, in dem ihm das klare Denken nicht möglich ist.
Des Weiteren soll er unter einen Persönlichkeitsstörung leiden.
Der Anwalt des mehrfach Angeklagten plädiert auf Unzurechnungsfähigkeit.
Es ist im Moment nicht absehbar, wie sich die Situation weiterentwickeln wird, so der Oberstaatsanwalt Bayer, vorerst wird der Straftatbestand gesammelt, weitergehend wird die Gerichtsverhandlung den Sachverhalt klären.
Der Oberstaatsanwalt setzt sich zum Ziel den Straftäter besonders stark zu bestrafen.

j.r.
s.f.

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