Flucht in die Türkei: Kann Tarik S. 28. Für immer untertauchen?

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Im Fall des in Köln totgebrügelten Ahmet K. soll sich der Haupttäter in der Türkei abgesetzt haben-kurz vor der Tat absolvierte er ein Anti-Gewalt-Seminar. Kann er dauerhaft untertauchen?
Tatort Ebertplatz Köln: Ein 26 jähriger Mann wird von einem Mob verprügelt, wenig später stirbt er an seinen Verletzungen. Knapp 2 Monate ist es jetzt her , das Ahmet K. In Köln zu Tode kam .

2 Verdächtige hat die Polizei in dem Fall, der die Kölner bewegt hat wie zuletzt kaum ein anderer, nun schon gefasst. Einer jedoch fehlt: der Haupttäter, ein 28 Jahre alter Mann offenbar türkischer Abstammung.

Er hat einem Medienbericht zufolge erst wenige Wochen vor der Tat ein Anti-Gewalt-Seminar absolviert . Das berichtete der RRB am Freitag unter Berufung auf Gerichtskreise. Ein Sprecher bestätigte, das ein gesuchter Tatverdächtiger bereits einschlägig vorbestraft sei.
Die deutschen Behörden gehen davon aus , das sich der junge Mann der von seinen Kumpanen beinah als "Anstifter " beschuldigt wurde, in die Türkei geflohen sei . Sozialen Medien zufolge postet er nach und nach immer wieder Bilder auf Facebook und Instagram was seinen Standort bestätigt.
Könnte sich der mutmaßliche Straftäter so der Strafe entziehen?
Würde die dortige Polizei gegen ihn vorgehen, würde man ihn ausliefern oder anklagen ?
Am einfachsten zu beantworten ist die Frage danach, ob man in der Türkei „abtauchen“ kann. Die Antwort ist: nein. Datenschutz, wie man ihn in Deutschland kennt, existiert in der Türkei nicht. Die Bürger werden genauer überwacht als in vielen anderen Ländern der Welt.



Jeder, der an einem Grenzübergang einreist – was wohl der Fall sein müsste, wenn der Tatverdächtige, wie es in Medien heißt, „in einem Mercedes der S-Klasse“ unterwegs war – wird automatisch fotografiert. Im Land selbst, besonders in Großstädten wie Istanbul, sind fast überall Sicherheitskameras installiert.

Die Einsatzzentrale der Polizei in Istanbul etwa, mit 3000 Videomonitoren, ist einer der modernsten Überwachungsapparate der Welt. Zahlreiche Polizeispitzel sind im Einsatz. Es herrscht Meldepflicht, beim sogenannten Muchtar, eine Art Dorf- oder Nachbarschaftsverwalter, der typischerweise jede Familie in seinem Sprengel persönlich kennt.

Darüber hinaus ist die Bereitschaft der Bürger groß, verdächtige, plötzlich hinzugezogene Fremde der Polizei zu melden. Diese wiederum geht solchen Hinweisen in der Regel gründlich nach. In der Nachbarschaft spräche es sich schnell herum, wenn der Tatverdächtige beispielsweise bei Verwandten Zuflucht suchen sollte – ein Klassiker – und die Nachbarschaft vermutlich auch wüsste, dass der neue Nachbar in Deutschland Dreck am Stecken hat.

Kurz und gut: Es ist sehr schwer, sich in der Türkei zu verstecken. Wenn die Behörden den Mann finden wollen, werden sie ihn finden. Aufgrund des politischen Wirbels um den aufsehenerregenden Fall haben sie wohl auch ein Interesse daran

Voraussetzungen für eine Auslieferung

Das heißt noch nicht, dass die Türkei ihn auch ausliefern würde. Der Mann besitzt offenbar die türkische Staatsbürgersch. Wenn er aber auch die türkische besitzt – was die deutschen Behörden nicht unbedingt wissen müssen –, dann wird ihn die Türkei auf keinen Fall ausliefern, ebenso wenig wie die deutschen Behörden einen deutschen Staatsbürger an die Türkei ausliefern würden.

Im Prinzip ist die Aufgabe der türkischen Staatsbürgerschaft Vorbedingung für die Erlangung der deutschen Staatszugehörigkeit, in der Praxis gibt es aber offenbar Fälle, wo frischgebackene Deutsche Staatsbürger nach der Erlangung ihres deutschen Passes zusätzlich doch wieder in der Türkei die türkische Staatsbürgerschaft beantragten.

Um eine Auslieferung zu erreichen, bedarf es dreierlei Voraussetzungen von deutscher Seite. Erstens einen gültigen, möglichst internationalen Haftbefehl zweitens ein Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft, dem auch – so ein sachkundiger westlicher Diplomat in der Türkei – „Beweise“ beigefügt sein sollten. All das in beglaubigter türkischer Übersetzung.

Nur wenn diese beiden Voraussetzungen gegeben sind, würden die türkischen Behörden überhaupt nach dem Täter fahnden. Sollten sie ihn dann fassen, bedarf es noch eines deutschen Auslieferungsantrags.

Nur eine Frage der Zeit?

Über alldem dürfte auf jeden Fall Zeit vergehen. Angesichts der Brisanz des Falles kann es sein, dass die türkischen Behörden bemüht sein werden, den Täter zu fassen. Es stimmt hoffnungsfroh, dass einer der Verdächtigen offenbar nach der Tat kurz in die Türkei reiste, dann aber zurückkehrte und sich der Polizei stellte.

Er mag eingesehen haben, dass es keinen Zweck hatte. Auch eine im Berliner „Tagesspiegel“ zitierte Aussage der deutschen Ermittler, wonach es nur eine Frage der Zeit sei, bis der Täter in der Türkei ausfindig gemacht werde, deutet darauf hin, dass die deutsche Polizei zuversichtlich ist, dass ihre türkischen Kollegen den Mann finden.

In geringeren Angelegenheiten ist jedoch eher eine recht schwierige Kooperation die Norm. Paradebeispiele für eine dysfunktionale Zusammenarbeit deutscher und türkischer Ermittler sind finanzielle Straftaten.

Deutsche Stellen klagen oft über mangelnde Kooperation

Beispielsweise klagten deutsche Stellen in Verfahren um Geldwäsche und Betrug mit offenbar auch politischen Hintergründen um sogenannte islamische Holdings und später die „Wohltätigkeitsorganisation“ Deniz Feneri, dass die türkische Seite kaum auf Rechtshilfegesuche reagiere.

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