KfW-Bank - Baukindergeld fast erschöpft

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KfW - Bank aus Verantwortung

KfW - Bank aus Verantwortung gewinnt mit KfW-Baukindergeld viele neue Interessenten!

[Frankfurt am Main, 14.10.19] Endlich: Die KfW - Bank meldet, das das Baukindergeld so stark in Anspruch genommen wird, das es zum Ende hin zu Engpässen kommen kann. Alle Antragssteller nach dem 01.11.2019 werden wohl wenig Chancen haben, noch etwas aus dem Topf zu bekommen. Wichtige rund um die KfW - Bank und ihre lang erwartete Neuentwicklung bezüglich des Baukindergeldes lesen Sie hier.

Förderziel
Die KfW und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördern mit dem Zuschuss den Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien (Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen) für Familien mit Kindern mit dem Ziel der Wohneigentumsbildung. Das Baukindergeld hat das förderpolitische Ziel, die im europäischen Vergleich sehr niedrige Wohneigentumsquote von Familien in Deutschland zu erhöhen.
Teil 1: Das Wichtigste in Kürze
Wer kann Anträge stellen?
Jede natürliche Person,
? die (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist und
? die selbst kindergeldberechtigt ist oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt lebt und
? in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt und
? deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet. Das Kind muss die oben genannten Bedingungen erfüllen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Ist bereits selbstgenutztes, vermietetes, durch Nießbrauch genutztes, unentgeltlich überlassenes oder leerstehendes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.
Nicht gefördert werden:
? Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen,
? die Übertragung von Wohneigentum im Wege der (vorweggenommenen) Erbfolge, testamentarischen Verfügung oder Schenkung,
? der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnern einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft,
? der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Verwandten eines Haushaltsmitgliedes in gerader Linie (zum Beispiel: Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern),
? der Erwerb von Wohneigentum, das bereits früher im Eigentum eines Haushaltsmitgliedes stand.
Kontakt/Informationen:

KfW - Bank aus Verantwortung
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069 74 31-0
Telefax: 069 74 31-2
Email: [email protected]

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