Letzen Sonntag kam es an der Rorbühlstrasse in Horgen zu Unklarheiten.

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Letzte Woche parkierte ein Besucher unbewusst auf eine nicht gesetzliche parkierte Fläche. Dieser behinderte die Eingangstür respektive Treppe des Hauses (siehe Bild). Als der Vermieter am Morgen das Fahrzeug sah, reagierte er sofort. Er sah an der Autoscheibe eine Visitenkarte mit einer Telefonnummer drauf. Er rief an und warnte ihn, wenn er das Fahrzeug nicht sofort um parkiert, wird er die Polizei melden müssen.
Das Problem war jedoch, dass die Firma auf der Visitenkarte mit dem Besitzer des Fahrzeuges nichts zu tun hatte. Der Besitzer des Fahrzeuges hatte temporär die Visitenkarte von einem Autoverkäufer auf das Armaturenbrett.
Bis am Sonntag musste der Autoverkäufer in Unsicherheit warten. An diesem Tag fuhr er an dieser Strasse an und erlangte den Mieter. Da bekam er die Antwort, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt hat.

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