Nie wieder Feuerwerk! - finale Gesetzesänderung zum Umweltschutz veröffentlicht

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Berlin – Gestern gab Umweltministerin Svenja Schulze bekannt, dass ab dem 30. Dezember eine Änderung des Sprengstoffgesetzes in Kraft treten wird. Diese Änderung ist sehr umstritten, da sie eine der wichtigsten deutschen Traditionen betrifft – Silvester. Zukünftig wird es verboten sein, als normaler Durchschnittsbürger Feuerwerkskörper abzubrennen. Nur Wunderkerzen, Knallfrösche und andere pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 können weiterhin verwendet werden.
Im Klartext: im Sprengstoffgesetz §23 Absatz (2) wird der Satz „Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen [Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2] auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben“ entfernt.
Der Vorschlag wurde letztes Jahr im Oktober eingereicht, Spiegel berichtete.
Schulze teilte mit: „Dies ist ein notwendiger Schritt zur Klimaneutralität Deutschlands. Die jährliche Feinstaubbelastung kann so erheblich reduziert werden.“
Weitere Informationen über die Umweltbelastung durch Feuerwerke finden Sie hier.

Andere Abgeordnete äußerten sich bereits kritisch zu dieser Änderung, so sagte Gauland, MdB AfD, dass er dieses Verbot umgehend vor Gericht bringen wird.
Wie ein Deutschland ohne angemessenes Silvester aussehen wird, ist noch unklar.
Falls auch Sie diese Entscheidung des Umweltministeriums für unangemessen halten, können sie dies durch eine offizielle Petition an den Bundestag mitteilen.

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