Eilmeldung! Am 28.09.2019 darf nicht geheiratet werden!

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Wie gerade der Bundestag beschlossen hat darf am 28 September 2019 nicht geheiratet werden. Hervor geht das aus dem Bundestagsgesetz mit Beschluss vom 3 September 2019. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 43 Entziehung der Rechtsfähigkeit
Einem Verein, dessen Rechtsfähigkeit auf Verleihung beruht, kann die Rechtsfähigkeit entzogen werden, wenn er einen anderen als den in der Satzung bestimmten Zweck verfolgt.

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