Tippgemeinschaft: Was Sie unbedingt wissen sollten!

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

2059 54458 Teilen

Berlin. Viele kennen und schätzen es. Um die Gewinnchancen zu erhöhen, gründen viele Personen eine Tippgemeinschaft. Ob privat oder im beruflichen Umfeld, Studien zeigen eine Steigerung der Anzahl der Tippgemeinschaften in Deutschland. So stieg die Anzahl der bekannten Tippgemeinschaften im Jahr 2018 gegenüber 2008 um rund 48.

Was viele jedoch nicht wissen: gründet man eine Tippgemeinschaft, entsteht automatisch eine Rechtsform, nämlich die der GbR. In §244 BGB heißt es: "Verfolgen mehrere Personen ein gemeinsames Ziel, welches die Gewinnoptimierung zur Absicht hat, entsteht automatische eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes". Damit Verbunden sind viele Rechte und Pflichten. Da jedes Mitglied Gesellschafter im rechtlichen Sinne ist, kann jeder haftbar gehalten werden.

So gelang es einem Kläger aus Karlsruhe, seinen Einsatz zurückzuerhalten, da die Person, die den Tippschein ausfüllte, die Zahlen ohne Rückversicherung mit den anderen Mitgliedern der Tippgemeinschaft getippt hat (Aktenzeichen 2019-3465-BGH-36). Sollten Sie also einen Tippschein für eine Tippgemeinschaft ausfüllen, holen Sie sich sicherheitshalber eine Vollmacht ein, dass Sie eigenständig - und in Vertretung der anderen Mitglieder - die Zahlen tippen dürfen, um rechtlichen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen.

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

loading Biewty