Tagesmütter müssen Kopftuch tragen

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Aufgrund einer neuen Regelung der Landesjugendämter sind weibliche Tagespflegepersonen ab sofort dazu verpflichtet, in Anwesenheit der zu betreuenden Kinder nur noch mit Kopftuch aufzutreten. Damit soll insbesondere Vätern mit Migrationshintergrund die Angst genommen werden, ihr Kind in fremde Hände zu geben.
Die Tagesmütter sind geteilter Meinung. Anne-Kathrin Ulmig (Göppingen) sieht die Einführung der Kopftuchpflicht ganz entspannt: "Ich fühle mich mit dem Kopftuch sehr wohl. Und die Kommunikation mit den Eltern meiner teilweise muslimischen Tageskinder ist dadurch leichter geworden. Vor allem fühle ich mich von den Vätern nun eher Ernst genommen." Andere fühlen sich in ihrer Privatsphäre zu sehr eingeschränkt und überlegen schon, die Pflegeerlaubnis abzugeben, so wie Michaela Meinecke: "Für mich ist diese Auflage reine Schikane. ich kann und will unter solchen Bedingungen nicht weiter arbeiten."


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