Neue Promotionsordnung im Kanton Aargau

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Aufgrund von Sparmassnahmen gilt seit heute im Kanton Aargau ein neuer Zusatzparagraph zum bereits bestehenden Gesetzesartikel über die Bewertung von Prüfungen (Art. 1.04.19b).

Wie Regierungsrat Hürzeler, der Vorsteher des Departements BKS, auf Anfrage bekannt gibt, liegt der Grund in der grossen Zeiteinsparung, welche den Lehrpersonen erlauben soll, sich vermehrt auf andere Aufgaben zu konzentrieren.

Berechnungen haben ergeben, dass eine Lehrperson im Laufe ihres Berufslebens während mehr als 100'000 Stunden Prüfungen korrigiert.

Die neue Regelung kommt auch bei Schülerinnen und Schülern gut an. Jeannine T. aus Lenzburg meint: "Endlich werde ich gerecht bewertet, auch wenn ich mit dem Lehrer nicht gut auskomme. Schliesslich bin ich ja für mein eigenes Würfelresultat verantwortlich."

Der Regierungsrat überlegt sich nun sogar, die Würfeltechnik bei der Korrektur der Verkehrstheorieprüfungen einzuführen, da die Lizenzgebühren der Computerprogramme jährlich Unsummen verschlingen würden.
-mhb-

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