Eilantrag der AfD beim obersten Verwaltungsgericht eingegangen.

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Die AfD hat am frühen Freitag Morgen einen Eilantrag eingereicht, in dem sie die sofortige Umbenennung von Internetverknüpfungen von "Links" in "Rechts" fordert. Der Bundesvorstand dazu:" Es ist, mal wieder, ein Beweis für eine absolut undemokratische und politisch überkorrekte, linksgrün versiffte und Systemtreue Gesetzgebung. Hier wird ganz klar politisch Einfluss genommen. Durch den Zwang, immer wieder "Links" teilen zu müssen, wird versucht, Die Wähler der größten Oppositionspartei politisch umzuerziehen und Einfluss auf Wahlergebnisse zu nehmen."

Die Namensgebung sei Teil eines Planes, Die breite Bevölkerung auf Systemkurs zu bringen. Das Argument, dass "Link" von dem Wort "Hyperlink" komme, sei ebenfalls nur ein Beweis dafür, wie tief die Verstrickungen und wie weitreichend der Einfluss der linksgrünen Machenschaften sei. Daran könne man ebenfalls erkennen, dass die Altparteien mit den Amerikanern schon zur Zeit der Erfindung des Internet den Plan der Umvolkung vorantrieben.

Durch "Hyperlinks" solle die Akzeptanz der durch die Altparteien in allen Bereichen geförderte Antifa gefestigt werden.

Zur Zeit werde intern in einer Arbeitsgruppe beraten, ob man die Umbenennung in "Hyperrechts" (Kurzform dann "Rechts") oder, um der generellen Amerikanisierung der "wundervollen deutschen Sprache" die Stirn zu bieten, in "Verknüpfungen" (Kurzform dann "Knüpf") fordern wolle.

Zumindest sei jetzt schon mal klar, dass "Links" absolut inakzeptabel sei.

Es werde im Übrigen schon am der Realisierung von Internet Meldeportalen gearbeitet, auf denen Patrioten dann gesetzeswidrige "Gesinnungsfaschisten" melden können, die ihre Verknüpfungen weiterhin "Links" nennen.

Die positive Entscheidung des Eilantrags sei "ein Selbstgänger" und man rechne spätestens Anfang nächster Woche mit der Zulassung und somit dann mit einer schnellen Umsetzung.

Geplant sei auch eine gesetzlich vorgeschriebene Anpassung der Uploadfilter, die dann automatisch die Einhaltung der neuen Vorgaben prüfe, so der Bundesvorstand.

Das oberste Verwaltungsgericht bestätigte uns gegenüber den Eingang eines Eilantrags, wollte aber zum genauen Inhalt keine Angaben machen.

Autoren: M. Ünch, H. Ausen

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