Der DSGVO-Trickser

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Kollegin M. hat sich einen Trick ausgedacht, um die neuen DSGVO „auszutricksen“. Sie erstellte Gutachten, Zeugnisse etc. mit Pseudonymen der Schülerinnen und Schüler auch ohne Genehmigung auf ihren Privatgeräten. Die „Funktionstabelle“, also die Tabelle für die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler, führte sie in einem anderen digitalen Dokument, damit keine direkten Rückschlüsse möglich waren.
Frage der Redaktion: Alles richtig gemacht und eine Lösung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gefunden oder doch nur ein „fauler“ Kompromiss? Was für Informationen dürfen diese Listen enthalten, damit sie vor dem Hintergrund der neuen DSGVO zulässig sind?

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