Kasernen werden zur Umweltzone

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Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr wird eine umfassende Reform im Bereich des Kraftfahrzeugverkehrs innerhalb deutscher Kasernen vornehmen.
Ab dem 1. Januar 2020 werden die im Wehrbereich verwalteten Kasernen schrittweise zur Umweltzone erklärt.
Dies erklärte ein Sprecher des Bundesamtes (kurz: BAIUDBw) auf der gestrigen Vorstellung des Stationierungskonzeptes 2020.
Demnach wird die Zufahrt für privat genutzte Kraftfahrzeuge von Bundeswehrangehörigen den gesetzlichen Anforderungen der Umweltzonen angepasst und reguliert werden.

Der Sprecher des Bundesamtes verwies hierbei auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Kasernengeländen in denen häufig Vogelschutzgebiete und andere sensible Biotope angesiedelt sind.

"Eine Senkung von Emissionswerten innerhalb von Kaserenengeländen spiegelt sich nicht nur im gesteigerten Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Umwelt wieder, sondern auch im neuen Konzeptfahrplan der Bundeswehrmodernisierung, welche eine Reform in der Elektromobilität vorsieht", so der Sprecher gegenüber anwesenden Journalisten.
Eine Umsetzung und Durchsetzung des Konzeptes sei problemlos möglich, da Zufahrtskontrollen zu Kasernengeländen in jedem Fall erfolgen. Im Rahmen dieser Zufahrtskontrolle wird nur noch Kraftfahrzeugen mit Euro4-Norm oder höher die Zufahrt gewährt.
Dienstfahrzeuge seien von dieser Regelung zunächst ausgeschlossen.

Angehörige der Bundeswehr seien demnach angehalten, ihre Fahrzeuge mit Plaketten auszurüsten, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen.

Der Sprecher der deutschen Umwelthilfe e.V. Steffan Rieckmüller begrüßte diesen Schritt auf Nachfrage. "Es ist ein Schritt in die richtige Richtung und wird wegweisend in Bezug auf die momentane Diskussion in Politik und Wirtschaft.", so Rieckmüller.

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