Feuerwerk und offenes Grillen an Silvester untersagt

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Wie auch in Teilen der Landeshauptstadt Wiesbaden (Bowling Green, Birnbaum, usw.) ist Taunusstein-Wehen die erste Gemeinde, welche ein Verbot, vom privaten Zünden von Feuerwerkskörpern und dem offenen Feuer ausspricht.
Hierbei handelt es sich um einen Beschluss des Gemeinderates, am 28.12.2018.
Der Grund dafür seien die anhaltende Trockenheit und auch Bescherden der Bürger. Die erhöhte Brandgefahr und die „Knallerei“ seien eine Gefahr für die Umwelt, und es bestünde eine extreme Gefahr vor Schäden an Natur als auch Gesundheitsgefahr bei Kindern und Tieren hervor rufen könne.
Die örtlichen Ordnungsbehörden haben verstärkte Kontrollen angekündigt und die Missachtung mit Busgeldern, bis zu 150€ angesetzt.
Als Ersatz wird es um 00:00 ein öffentliches Feuerwerk vor dem alten Rathaus im Bereich Aarstraße/Wilhelminenstraße geben.

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