Lehrer dürfen eingezogene Schülerhandys verkaufen

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Durch ein von der Bundesregierung am Dienstag ratifiziertes Gesetz, ist es Lehrern neuerdings erlaubt die Handys ihrer Schüler nicht nur einzuziehen, sondern diese auch zugunsten der Schulkasse zu veräußern. Das Gesetz wurde nach langer Debatte im Bundestag von der Jamaika-Koalition beschlossen. Der Vorsitzende der FPD nannte im Anschluss bei der Presse die zunehmende "Gefahr von Telefonterror" (O-Ton), als Hauptargument für ein dringend nötiges Gesetz, welches über ein boßes Verbot, wie es beispielsweise in Frankreich in diesem Jahr eingeführt wurde, hinaus geht.
Selbst weite Teile der Opposition haben im zweiten Wahlgang für das Gesetz gestimmt, womit es immer unwahrscheinlicher wird, dass der Bundespräsident seine Unterschrift verweigert. Kurzfristig zu Protestzwecken zum Sitz des Bundespräsidenten in Bellevue gereiste Schülervertreter sprechen hier schon von einem Skandal, sehen sie doch die Grundrechte, speziell das Recht auf Eigentum, verletzt. Man wird sehen, ob auch hier letztlich das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort haben wird.

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