Anzeige wegen Beleidiegung des Präsidenten

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Sie haben laut StGB § 185 gegen Beleidigung eines Staatsoberhaupt ,kommen sie nach gerichtlichen Verfahren in die Jugendstrafanstalt Spandau für 12 1/2 Jahre.Ende der Verfassung.

Bei nicht erscheinen zum gerichtlichen Termin wird die oben genannte Strafe um 50 des Zuschlages erhöht

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