Bußgelder für Verbreiter von Fake News werden unnachgiebig eingetrieben. Bisher aber keine Haftstrafen verhängt.

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Die EU greift hart durch, dass mussten unlängst zahlreiche Twitter, LinkedIn, GooglePlus und Facebook User bitter erfahren. Nachdem der Art. 5.7-13.9 – EU-DSGVR bereits im letzten Jahr vom EU Rat, von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, deutlich verschärft wurde, hat man in der Folge nun auch die Infrastruktur diesbezüglich angepasst und mit Art. 13 nun auch die rechtliche Möglichkeit der Netzfilterung abgesegnet. Provider sind daher zur Meldung verpflichtet und die Maschinerie wurde in Gang gesetzt. Die Klage eines großen Internetdienstleisters gegen die Umsetzung wurde im September vom EUGH abgewiesen.
Die Zeiten, in denen man ungeprüft, ja, nicht selten sogar ungelesen, sorglos Beiträge auf seinem Account teilen konnte sind vorbei. Sollte es sich um sog. "Fake News" handeln, in denen Personen, Parteien oder Institutionen verunglimpft, oder falsch zitiert werden, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass in den nächsten Wochen oder Monaten ein Bußgeldbescheid der European Network and Information Security Agency (ENISA) im eigenen Briefkasten landet. "Die Höhe der von uns versendeten Strafen ist klar festgelegt und richtet sich überwiegend nach der Reichweite der betreffenden Beiträge. Wir haben aktuell beispielsweise einen Fall, bei dem ein Facebook Bildpost, in dem einem schwedischen Politiker, von finnischen Aktivisten, ein falsches Zitat zugeschrieben wurde. Der Post ging Viral und entsprechend mussten wir ein Bußgeld im fünfstelligen Bereich verhängen. Die überwiegende Zahl der ausgestellten Bescheide bleibt jedoch im mittleren dreistelligen Bereich." So Prof. Udo Helmbercht, Direktor der ENISA auf unsere Anfrage hin. "Trotzdem sollte sich niemand Sorgen machen. Eine Zensur durch uns findet in keiner Weise statt, unser Auftrag ist klar umrissen, es geht nur um nachweislich falsche, diffamierende Mitteilungen und Posts. Wer bei seinen Meinungsäußerungen faktisch bleibt hat nicht das geringste zu fürchten. Es ist im Netz letztendlich wie offline, es käme auch niemand auf den Gedanken ein falsch diffamierendes Plakat an sein Garagentor zu pinnen, in der Hoffnung, dafür nicht belangt zu werden", so Helmbercht. Bei Wiederholungstätern oder unterstellter gewerblichen, oder vorsätzlich strafbarer Absicht drohen sogar Haftstrafen. Die Ermittlungsabteilung, kompetent geleitet von Joseph Rulytabiy und Stanislav P. Tikhonov, arbeitet fast komplett automatisiert und autonom. "Um politische Einflussnahme auszuschließen ist dies auch unumgänglich", so Tikhonov. "Wir wollen einen Beitrag leisten, das Netz wieder zu einer möglichst sicheren Informationsquelle zu machen. Die Zeiten, in denen jeder, zu jeder Zeit, Fakenews, oder Artikel wie diesen einstellen kann, sollten beendet werden!"
Ob eine derartige Regulierung Fluch oder Segen ist, wird die Zukunft uns zeigen. Überschriftenleser und Blindteiler jedenfalls sollten sich künftig vorsehen. TJ v. FN24

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