Spitzen der Koalition einigen sich auf Wahlrechtsreform

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Die Spitzen der Koalitionsparteien sollen, wie aus Teilnehmerkreisen bekannt wurde, eine Einigung bei der zukünftigen Ausgestaltung der Bundestagswahl erzielt haben. So soll die Kombination aus Verhältniswahl und Persönlichkeitswahl abgeschafft werden. Zukünftig hätte jeder Bürger dann nur noch eine Stimme, die er nur noch einer Partei, Liste oder Gruppierung geben kann. In einem zweiten Schritt soll die Sperrklausel von 5 auf 8 angehoben werden. Abschließend soll die Zahl der Abgeordneten auf 900 angehoben werden. Diese sollen so auf Deutschland verteilt werden, dass aus jedem Landkreis mind. zwei Abgeordnete unterschiedlicher Parteien im Deutschen Bundestag vertreten sein werden.

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