Hinter Gitter: Störende Schüler können nun ins Gefängnis kommen

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Berlin, 08.11.18
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat sich in einer überraschend deutlichen Resolution gegen die zunehmende Verrohung der Sitten in deutschen Klassenzimmern positioniert. Der Beschluss sieht vor, dass Schüler, die sich wiederholt den Lernerfolg der Klassenkameraden durch Störungen behindern, zur Resozialisierung in die lokale Jugendvollzugsanstalt (JVA) überführt werden können. Laut KMK legt die Schulleitung den Zeitpunkt und den Umfang der Maßnahme fest. Beispielsweise sollen die störenden Schüler Teile oder auch die kompletten Herbst-, Oster- oder Sommerferien in der JVA verbringen. Die Weihnachtsferien sollen hingegen nicht für diese Maßnahme herangezogen werden dürfen. Die Lehrergewerkschaften GWE und Pholologenverband begrüßten die Entscheidung als "pragmatische Alternative zum Nacharbeiten" (GWE) bzw. "Kennenlernen der Konsequenzen von Arbeitsverweigerung und Störungen" (PhoVerb).
Autorin: Michaela Heinze

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