Amtsanwaltschaft Berlin

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Ermittlungsverfahren gegen Sie
Vorwurf: Verletzung der Privatsphäre 13.02.2018

Sehr geehrter Herr Rösch,
das gegen Sie geführte Ermittlungsverfahren habe ich gemäß § 153 Abs. 1 StPO
eingestellt, weil die Schuld als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse
an der Verfolgung besteht.

Mit freundlichen Grüßen
Kutschke
Amtsanwältin

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