Schleswig-Holstein führt Schulpflicht für Abiturienten ein

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Lange wurde drüber gestritten, nun ist es soweit. Als erstes Bundesland führt Schleswig-Holstein die sogenannte Überbrückungsschulpflicht ein. Diese gelte ab sofort für alle Abiturienten des Jahrgangs 2018. 

Die Überbrückungsschulpflicht sieht vor, dass alle Abiturienten bis zum Beginn des Studiums oder der Ausbildung weiter nach den Sommerferien zur Schule gehen. Auf Grund von sehr hohen Abbrecherquoten und auch Wiederholungsquoten in den ersten Semestern wird nun dieses Modell eingeführt, um den Schülern ein nahtlosen Übergang zwischen Schule und Uni zu ermöglichen. 

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