Skoda stellt Produktion von Modell "KODIAQ" ein

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Im Abgasskandal ist bekannt geworden, dass die Skoda Auto Deutschland GmbH auch bei den Modellen Octavia, Superb, Karoq und Kodiaq neueren Baujahrs eine illegale Abschalteinrichtung verbaut haben soll. Dies berichtet die Bild am Sonntag. Betroffen sein sollen Modelle ab dem Jahre 2015. Für das Modell Skoda Kodiaq soll nach Angaben der Bildzeitung sogar ein Zulassungsstopp drohen, weil keine Nachbesserung möglich sein wird.

Viele Besitzer eines Skoda Octavia, Superb, Karoq und Kodiaq fragen sich, was sie unternehmen sollen. Bisher sind die Geschädigten davon ausgegangen, nicht vom Abgasskandal von Skoda betroffen zu sein. Diese müssen sich nunmehr eines Besseren belehren lassen. Den Medien ist zu entnehmen, dass Skoda bis Anfang August eine Lösung anbieten muss, die das Kraftfahrtbundesamt (KBA) dann überprüft. Wie im eigentlichen VW-Skandal soll es dabei offensichtlich um ein Softwareupdate für die Fahrzeuge gehen. Offensichtlich will Skoda die Fahrzeuge einem Softwareupdate unterziehen und dadurch die Grenzwerte einhalten. Es stellt sich zunächst die Frage, warum bei Fahrzeugen neueren Datums plötzlich ein Softwareupdate für die Nachrüstung ausreichen soll und warum Skoda diese Software nicht direkt aufgespielt hat. Die Produktion des Modell Kodiaq wurde indes durch Skoda gestoppt.

Es ist völlig unklar, welche Folgen das Softwareupdate haben wird. Experten im Abgasskandal sprechen von einer Minderung der Leistung, einem überhöhten Kraftstoffverbrauch einer Überbeanspruchung des Motors sowie von einer Beeinträchtigung der Dauerhaltbarkeit. Der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die im Abgasskandal eine der führenden Kanzleien ist, liegt im VW Abgasskandal ein Gutachten vor, welches einen Minderwert bei einem VW Tiguan bestätigt. Geschädigte müssen also damit rechnen, dass ihre Fahrzeuge erheblich im Wert gemindert sind, wenn sich die Manipulation bestätigt.

Was Geschädigten nun zu raten ist:

1. Geschädigte sollten auf keinen Fall ein angebotenes Softwareupdate aufspielen lassen.

2. Geschädigte sollten einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen und sich beraten lassen.

3. Geschädigte haben das Recht, ihr Fahrzeug gegen Zahlung des Kaufpreises zurück zu geben. Sie können außerdem die Neulieferung eines nicht manipulierten Fahrzeugs oder Schadensersatz verlangen.

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