Ab 1.10.2018 neuer "Flüchtlingssoli" auf Mehrwertsteuer!

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Berlin (DPW). Laut dem Presseamt der Bundesregierung wird ab dem ersten Oktober diesen Jahres die EU-Richtlinie für die zukünftige Finanzierung der Flüchtlingskrise auf nationaler Ebene umgesetzt. Ein Sprecher teilte mit, dass es gerade für Deutschland in seiner führenden Rolle als Retter der Welt wichtig sei, dass die Versorgung und Unterbringung der Geretteten auch in Zukunft auf einer soliden Kostengrundlage aufgebaut ist.

Hierfür wird auf den Mehrwertsteuersatz von 19 ein zusätzlicher Flüchtlingsoli von 2 berechnet, und auf den niedrigeren Satz von 7 zusätzlich 1. Der Soli wird auf Kassenbons und Rechnungen gesondert ausgewiesen und vom jeweiligen Händler monatlich direkt an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) überwiesen.

Führende Politiker der gemeinsamen Allianz der Altparteien hatten sich in nicht-öffentlichen Sitzungen bereits mehrfach dafür ausgesprochen, eine faire Lösung für die Zukunft der deutschen Flüchtlingspolitik zu schaffen, denn hiermit sei sichergestellt, dass auch Bürger ohne eigenes Einkommen, also auch beispielsweise Hartz IV Empfänger, ihren Beitrag leisten.

Nähere Infos werden durch das Bundespressamt in Kürze erteilt.

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