Alkohol- und Tabbakwarenkauf von Volljährigen für Jugendliche erlaubt

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Am 01.06.2018 wurde bei einer Bundestagsdebatte ein Gesetz verabschiedet, was Volljährigen nun erlaubt, Jugendlichen Tabbakwaren und Zigaretten zu kaufen. Dabei ist aber zu beachten, das der Jugendliche keine zwei Vornamen hat, bei denen der erste Vorname mit L beginnt und der zweite Vorname mit B anfängt.
Sonst kann für jeden Jugendlichen Alkohol beziehungsweise Tabbakwaren erworben werden.

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