2 Jahre Haft wegen 50€

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Bildunterschrift: Der Angeklagte Lost N. vor der Urteilsverkündung.

Das seit 2007 anhängige Verfahren wegen der Unterschlagung eines 50€ Scheins an einer Supermarktkasse ist letztinstanzlich entschieden. Der EUGH hat unter Vorsitz des Richters Theo Albrecht den Beschuldigten zu 2 Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt.

Der Angeklagte hatte, so die Annahme des Gerichts 50€ aus dem Kassenbereich entwendet. Den Fund hatte dieser zwar bei der an der Kasse beschäftigten Person angemeldet, diesen dann aber, so die Schutzbehauptung, an eine unbekannte Person übergeben, welche sich auf Nachfrage des Täters als die rechtmäßige Besitzerin ausgab.

Tatsächlich handelte es sich um Einnahmen des Supermarkts. Die Höhe der Strafe begründete das Gericht mit der Verpflichtung, die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen zu müssen. Es sei nicht hinnehmbar, dass Einzelne die Existenz eines Handelskonzerns und dessen mitarbeitenden Personen durch fortgesetzte Unterschlagung von Funden gefährden. Gegen das Urteil ist keine Revision zugelassen.

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