Bewaffneter Raubüberdall

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Obstladen in Dettenhausen, Landkreis Tübingen; überfallen und ausgeraubt

Angestellter hatte Ansgtzustände:

Laut Insiderinformatiomen hielt der Täter ein Messer, das er dabei hatte, um den Angestellten zu drohen mit ihm nach hinten zu kommen. Dort musste er die Kasse aufschließen, so dass der Täter sämtliches Bargeld in seine Tasche packen konnte. Bei der Flucht durch den Laden riss er einen Bananenstand um, worauf der Angeklagte ausrutschte, die Beute verlor und diese sich im Laden verteilte. Auf die schnelle packte er ein, was er greifen konnte: Es waren ca. 500 Euro.

Eine erste Polizeistreife war zwei, drei Minuten später am Einsatzort. Der Täter war aber schon über alle Berge gewesen. Der Mitarbeiter an der Kasse und eine andere Kollegin waren nach draußen gerannt und hatten den Notruf abgesetzt, als der Täter sich an der Kasse zu schaffen machte.

Angeklagter entschuldigt sich:

Der Angeklagte wirkte betroffen: „Ich habe nie den Part der Geschädigten gesehen, wie es ihnen dabei ergangen ist. Es tut mir von ganzem Herzen aufrichtig leid“, sagte er zu den Beamten. Warum er die Tat begangen hat, könne er nicht sagen.

2000 Euro Schmerzensgeld:

Er ist ein Mensch, der den Kopf in den Sand steckt, wenn es brenzlig wird. Der Grund, warum er weder mit der Jugendgerichtshilfe noch einem Verteidiger, Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen will . Anzeichen, die für eine gewisse Unreife sprechen, so dass der Angeklagte nach dem Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt wurde sowie einem Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro, die er je zur Hälfte den Geschädigten bezahlen muss.

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