Verfassungsgericht entscheidet "Bürgermeister Vereidigung ist ungültig"

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Völlig überraschend entschied das BVG, dass die Vereidigung des Bürgermeisters Thomas O. unrechtmäßig war. Hintergrund dieser Entscheidung war die Klage von Kunigunde G. die gegen die Vereidigung des BGM geklagt hatte, und diese für Unrechtmäßig erklären lassen wollte.
Kunigunde G. führte als Grund für die Klage an, man hätte ja kaum ein Wort verstehen können. Unter Anderem monierte sie die schiefen Töne beim gemeinsamen singen der Saterland Hymne. Außerdem könne keiner den genuschelten Text verstehen.

Die Ausführungen der Klägerin gaben dem BVG Anlass genug, die Vereidigung für Unrechtmäßig zu erklären, und ordnete an, in Zukunft Liedertexte im Ratssaal zu verteilen, die unter Anderem auch über eine Übersetzung ins Hochdeutsche, sowie sämtlicher Sprachen verfügen muss.

Sobald diese Forderungen erfüllt wären, stünde einer neuen Vereidigung nichts mehr im Wege.
Gegen das Urteil ist keine Revision mehr möglich.

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