Brand im Maschinenraum. AIDA prima muss in die Werft !

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Die AIDA prima -eines der neueren Schiffe aus der AIDA Flotte- muss in die Werft.
Bei einer regelmäßigen Wartungsroutine im Hafen von Las Palmas(Gran-Canaria) ist ein Feuer im Maschinenraum ausgebrochen. Dabei wurde der Hauptgenerator beschädigt. Weil er für die Stromversorgung an Bord benötigt wird können Fahrgäste, die am heutigen Samstag an Bord einchecken wollten, Ihre Reise nicht antreten.
Glück im Unglück, denn für die Fahrgäste bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr. Die an Bord befindlichen Passagiere wunderten sich aber über die kurzzeitige Dunkelheit in Ihren Kabinen. Da sich das Schiff zum Zeitpunkt des Brandes im Hafen befand, konnte die Stromversorgung über Land sicher gestellt werden. "Wir haben eine stabile Stromversorgung solange die 'prima' im Hafen von Las Palmas liegt", so der leitende Ingenieur, Perez Rodrigo. Auch sei es kein Problem einen neuen Generator zu beschaffen. Es handelt sich um vielfach hergestellte Standard-Aggregate der Firma Siemens. Transport und Logistik, sowie die Installation nehmen aber mindestens 5 Wochen in Anspruch. "Unsere Gäste wollen Ihren Urlaub sicher nicht ausschließlich im Hafen von Las Palmas verbringen", so Rodrigo weiter.

Gebuchte Fahrten zwischen Samstag den 31.03. und 05.05.2018 können daher nicht durchgeführt werden.
Kreuzfahrtkunden der AIDA Gruppe haben das nun das Nachsehen. Die Reederei lässt sich aber etwas einfallen um Ihre Kunden bei der Stange zu halten. Bereits gebuchte Kabinen und Flüge werden zu 100 erstattet. Zusätzlich erhalten alle betroffenen Passagiere einen Rabattgutschein in Höhe von 10 auf die nächste Reise. "Die Kosten für eine individuell gebuchte Anreise können wir selbstverständlich nicht ersetzen", so Lisa Heinemann von AIDA Cruises. " Wir hoffen aber unseren Kunden nicht allzu große Unannehmlichkeiten zumuten zu müssen".
Betroffene Fahrgäste müssen sich vorerst um nichts kümmern. "Wir werden in den nächsten Tagen mit allen Passagieren Kontakt aufnehmen". Auch im Nachhinein können die Gäste ihren Erstattungsanspruch geltend machen. Die Rückerstattungsfrist verjährt erst nach 5 Jahren.
Quelle: dpa

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