Gesetzesinitiative 21 vom Obersten Gerichtshof bestätigt

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In der gestrigen Plenarssitzung wurde im Obersten Gerichtshof die "Gesetzesinitiative 21" ratifiziert. Somit wird ab dem 01.01.2018 der Besitz oder die Verbreitung von Anscheinswaffen aller Art und Bauklasse verboten sein. Innenminister Seehofer hatte den Gesetzesvorschlag seines Vorgängers Thomas de Maizière unterstützt und nun zur Finalisierung ins Plenum vorgetragen.

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