Wolfsburg führt Drohnensteuer ein!

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Unsere Recherchen nach den gestrigen Presseberichten über ein Drohnenverbot im gesamten Stadtgebiet Wolfsburg und Fallersleben ergaben auf nachfrage bei der Stadtverwaltung Wolfsburg, dass in der Tat eine Drohnensteuer auf kommunaler Ebene in Planung ist.

Dadurch soll den besonderst interessierten Drohnen-Piloten Gelegenheit gegeben werden, eine Befreiung vom generellen Drohnenflugverbot im Bereich Wolfsburg/Fallersleben erhalten zu können.

Dazu wird zukünftig, sobald die entsprechende Verordnung verabschiedet ist, jeder Drohnen-Pilot, der in dem Geltungsbereich der neuen Verordnung aufsteigen möchte, eine Registrierung ähnlich wie bei der Hundesteuer benötigen und Angaben zu Besitz eines qualifizierten Kenntnisnachweiß und einer dem Aufstiegszweck entsprechenden Haftpflichtversicherung machen müssen und eine Einzugsermächtigung für die Gebühren erteilen.

Nachbarstädte und Gemeinden wie Braunschweig, Gifhorn und Helmstedt haben bereit verlautbaren lassen, das sie diese Verordnung mit Interesse verfolgen werden und prüfen ob diese Regelung für sie auch in Betracht kommt.

In Braunschweig gab es immer wieder Verstöße im Bereich zwischen Weststadt und Rafteichbad so wie im Gebiet Prinzenpark. Gifhorn meldete angebliche Vorfälle über Geländen der im Landkreis befindlichen Campingplätze, Helmstedt führte die Gelände der Eon-Avacon an die immer wieder im Bereich der Tagebaue Angriff der Drohnen würden.
Aus Salzgitter liegen der Redaktion keine Meldungen vor und der Kreis Peine führte lediglich an, dass die Gemeinde Edemissen bereits seit 2015 ein generelles Start- und Landeverbot auf allen öffentlichen Flächen ausgerufen hat insbesondere eingeschlossen der stillgelegte Flughafen Peine -Eddesse und der Golfplatz Edemissen.

Wolfsburg wollte sich nicht näher dazu äußern wie es zu der Idee und Umsetzung der neuen Verordnung gekommen ist, auch Rückfragen in der Presseabteilung der Volkswagen AG ergab keine weiteren Erkenntnisse zu der Angelegenheit.

Rückfragen beim DMFV und MFSD (DAeC ) die Interessenvertretungen der Modelflieger in Deutschland ergaben noch keine Rückmeldung. Dort ist man scheinbar vom Vorstoß der Wolfsburger völlig überrascht und muss erst noch Gespräche aufnehmen!

Die Redaktion hofft, dass sich die angestrebte Regelung noch verhindern lässt, weil wir auch gestern im Gespräch mit den Kollegen vom ZDF_Hannover feststellen mussten, dass dies auch für unsere Arbeit zukünftig weitrechende Folgen haben könnte.

Rana Vasinn,

NGno-Online

Bild: Das Fliegen an Bundesstraßen, Rathäusern, Feuerwehren Polizeistationen ist bereits seit dem 07.04.2017 nach der Neuregelung des Bundesluftfahrtrecht verboten und nur mit Genehmigung möglich. das Überfliegen von Wohngrundstücken nur mit zustimmung der Eigentümer oder bei vorliegen einer Genehmigung nach vorheriger Information der Betroffenen

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