Neuer Shisha-Paragraph

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Nun ist es beschlossene Sache. Ab 1.1.2018 tritt der lang diskutierte Paragraph 90c StGB in Kraft. Dieser sanktioniert die Verunglimpfung der orientalischen Pfeife, der Shisha (auch unter dem Begriff Narghile bekannt). Der Gesetzgeber reagiert damit auf die erschreckenden Tendenzen, die sich in der deutschen Gesellschaft abzeichnen. Etwa 43 der Bevölkerung sollen im Jahre 2017 noch keine Pfeife geraucht haben. Ein solches Verhalten kann ab dem 1.Januar mit einer Geldstrafe geahndet werden. Aber wo fängt das strafbare Unterlassen genau an? Das werden sich viele Leser fragen und ist bis hierhin nur grob zu beantworten. Wer mindestens einmal pro Woche eine Shisha rauche, sei demnach auf der sicheren Seite, so Experte Kevin Branislav Dos Santos. Er empfiehlt den Bürgern, unter Umständen eine eigene Pfeife zu erwerben oder eine Stammbar in der Umgebung zu suchen, um nicht Gefahr zu laufen, einen unliebsamen Brief der Staatsanwaltschaft zu empfangen.
Die internationale Presse begrüßt diese Gesetzesänderung. So schreibt die angesehene Al Havana aus Marokko, dass dies eine längst überfällige Reaktion auf das Verkommen der deutschen Gesellschaft sei.

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