Bischöfin Junkermann verliert Amt! Landeskirchenratsmitglied nennt packt aus!

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Seit Mittwochabend brodelt in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) die Gerüchteküche. Propst Kamm verkündete in der gerade in Erfurt tagenden Landessynode, dass der Landeskirchenrat keinen Antrag auf Verlängerung der Dienstzeit von Landesbischöfin Ilse Junkermann stellen wird. Im Jahr 2019 wird also ihr Vertrag auslaufen und das höchste Amt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland neu zu besetzen sein.
Doch die genauen Gründe für die getroffene Entscheidung des Landeskirchenrates wurden nicht verkündet. Offiziell hieß es, seitens der Pressestelle der EKM, der Rat habe in geschlossener, geheimer Sitzung getagt und könne und dürfe daher aus Gründen der Pietät nicht über den Inhalt der Tagung berichten.
Wir freuen uns besonders, dass wir, als erste Zeitung, dennoch ein Exklusivinterview mit einem Mitglied des Landeskirchenrates am Rande der Landessynode arrangieren konnten, das aus Gründen des Quellenschutzes und der juristischen Folgen des Brechens des Schweigens ausdrücklich annonym bleiben möchte.
In diesem Interview erfahren Sie brisante Details aus der Tagung des Landeskirchenrats sowie die Regelungen des weiteren Vorgehens.
Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir Sie, liebe Leserin, lieber Leser, hiermit verpflichten möchten, über das folgende Interview aus kirchenjuristischen Gründen und Gründen des Schutzes der in diesem Beitrag erwähnten Personen, absolutes Stillschweigen zu wahren und nicht zu werten.

Redaktion: Guten Tag, Herr ..... (Chiffre: Quelle). Zunächst einmal die brennende Frage: Warum? Sämtliche Signale in den letzten Monaten deuteten deutlich auf die Amtszeitverlängerung der Bischöfin hin. Woher kommt der plötzliche Wandel?

Quelle: Sehr geehrte, hohe Chefredaktion (Anm. d. R.: Wörtl.: Hallo). Zunächsteinmal möchte ich Ihnen deutlich mitteilen, dass wir uns diese Entscheidung nicht leicht haben machen lassen. Zum einen war es die erste Verlängerung dieser Art, die da geschah nicht, aber zu der Zeit, da Ilse Junkermann Bischöfin zu Magdeburg war. Den großen Hauptpunkt kann man gar nicht so klar definieren. Und Schwester Bischöfin war in der Zeit der jüngsten Kirchengeschichte durchgehend eine kompetente, aufgeschlossene Persönlichkeit, die, mit ihrer Fachexpertise und ihrem selbstbewussten Auftreten die Gestalt der Landeskirche, theologisch wie menschlich, maßgeblich geprägt hat und auch noch weiter bis 2019 prägen wird. Allerdings, nach umfassenden Studium der Person der Bischöfin und ihrem biographischen Lebenslauf, kam in uns ein Verdacht auf, der sich durchaus weiter verschärfte und schlussendlich als wahr herausstellte. Landesbischöfin Junkermann ist zwar studierte Theologin, verfügt aber zu unser aller Überraschung noch nichteinmal über den akademischen Titel der Doktorin der Evangelischen Theologie. Nichteinmal ein Ehrendoktor oder ein Plagiat liegen vor. Dass uns so ein maßgebendes, entscheidendes Attribut schon seit Beginn der Amtszeit bei Bischöfin Junkermann fehlt, wahr uns in der Vergangenheit noch nichteinmal aufgefallen. Aber jetzt, da dieses pikante Detail den Landeskirchenratsmitgliedern bekannt ist, können wir sie nicht weiter als Bischöfin tragen. Als sie, nach wiederholten Aufforderungen, die Bereitschaft zu Erarbeitung einer solchen nicht erklärte, konnten wir eine Amtszeitverlängerung nicht vertreten.

Redaktion: Sie haben sich also aus akademischen Gründen gegen Frau Junkermann entschieden? Ist das nicht ein wenig verkopft und diskreditiert sämtliche Theologen, die Basisarbeit leisten und anstatt der Wissenschaft zu dienen, lieber Dienst am Menschen leisten?

Quelle: Das würde ich so nicht sagen. Ohne akademischen Grad müssen wir davon ausgehen, dass neben der wissenschaftlichen Größe auch in anderen Bereichen Mängel auftreten können. Und wer weiß, was man bei ihr nach intensiven Suchen noch alles entdecken mag! Am Ende könnte sie sogar noch eine Frau sein!

Redaktion: Nicht vorzustellen! Aber wie kann man sich denn das nun anstehende Bischofswahlverfahren vorstellen?

Quelle: Nun, im Gegensatz zum sogenannten "kurzen Verfahren", das eine einfache Abstimmung vorsieht und bei Regionalbischöfen und Dezernenten angewandt wird, handelt es sich hier um das sogenannte "lange Verfahren", das durch unsere Kirchengesetze klar und ausdrücklich geregelt wird. Zunächst wird dabei Bischöfin Junkermann die goldene Amtskette in den nächsten Monaten abgenommen werden. Ab diesem Zeitpunkt ist sie nur noch kommissarisch im Amt. Die Kette wird anschließend in einer aufwendigen Prozedur zerstört und eingeschmolzen. Ist dies geschehen, schließt sich der Bischofswahlausschluss zur Klausur im großen Saal des Landeskirchenamts zu Erfurt ein. Sämtlicher Kontakt zur Außenwelt wird während der Tagung abgebrochen und die Türen werden vermauert. Den Ratsmitgliedern stehen währenddessen nur Wasser, Brot und Rotwein zu. Schließlich wird im herkömmlichen Stil gewählt.Die Ausschussmitglieder müssen dabei aus ihrer Mitte einen geeigneten Kandidaten wählen. Ist dieser konsensfähig, steigt aus dem Schornstein weißer Rauch auf. Wie genau das gemacht wird, ist jedoch geheim.
Der vorgeschlagene Kandidat muss dann die Mauern in den Türen aufbrechen und stellt sich der anschließend tagenden Landessynode. Wird er dort gewählt, beginnt die bischöfliche Kürungszeremonie. Scheitert die Wahl, beginnt das Verfahren von vorn.

Redaktion: Das klingt höchst komplex und aufwendig. Sehen Sie denn schon einen geeigneten Kandidaten?

Quelle: Nun ja, zum ersten werden wir dieses Mal besonders auf den akademischen Titel achten! So einen Eklat wie mit Schwester Landesbischöfin können und dürfen wir nicht uns nicht noch einmal erlauben.
Zufälligerweise schmückt meinen Namen ein akademischer Grad. und einige Geschwister teilten mir bereits mit, dass ich ein geeigneter Kandidat sei. Aber näher möchte ich mich dazu nicht äußern.

Redaktion: Vielen Dank, dass Sie uns Licht ins Dunkel gebracht haben.

Quelle: Gern! Das verstehe ich als meine protestantisch-freiheitliche Pflicht.

Erfurt, 23.11.2017

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