Kurzarbeitergeld für MdB

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In einem umstrittenen Grundsatzurteil hat das Bundesarbeitsgericht im Eilverfahren entschieden: So lange die Koalitionsverhandlungen in Berlin laufen, erhalten die 709 Abgeordneten auf Antrag Kurzarbeitergeld.

Zur Begründung sagte die Vorsitzende des Ersten Senats und Gerichtspäsidentin Ingrid Schmidt: "Die Abgeordneten sind nicht aus eigenem Antrieb untätig. Sie werden vielmehr durch nicht von ihnen zu vertretende Umstände daran gehindert, ihre volle Kraft dem deutschen Volke zu widmen." 1 AZR 522/17

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